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AGB

Landhausbräu Koller
Hergertswiesen 5
86495 Eurasburg

Telefon: 08208/225
Fax: 08208/959017
email: koller.ludwig@t-online.de
(leider können wir keine Reservierungen per email entgegennehmen.)

„Damit wir uns gut verstehen“

Landhausbräu Koller´s allgemeine Geschäftsbedingungen ab 2018

Wir hoffen natürlich, dass wir Sie zu Ihrem gebuchten Termin begrüßen dürfen. Sollten Sie jedoch gezwungen sein, Ihre Veranstaltung abzusagen, so ergeben sich dadurch folgende Verpflichtungen.

Stornierung der Veranstaltung:
Grundsätzlich werden wir uns bemühen, nicht in Anspruch genommene Reservierungen anderweitig zu vergeben. Sollte eine Storno-Rechnung ausgestellt werden müssen, so wird dem Mieter dieser Betrag bei einer erneuten Reservierung gutgeschrieben. Dazu bitte unbedingt die Stornorechnung aufbewahren.

Bei Veranstaltungen sind der Mieter, sowie wir berechtigt, den Mietvertrag unter Einhaltung der 12-monatigen Kündigungsfrist ordentlich zu kündigen. Beide Seiten verpflichten sich, bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist für entstandene Unkosten auf zu kommen.
Veranstaltungen in unserem Biergarten können bis zu einem Monat kostenfrei storniert werden.
Eine Stornierung muss schriftlich an: erfolgen.

Stornokosten:
– Bis zu 9 Monate vor der Reservierung: Kostenfrei
– 9 – 7 Monate vorher: 500,- Euro
– 6 – 2 Monate vorher: 1000,- Euro
– 2 – 1 Monat vorher: 30 % des Arrangementpreises
– 30 – 7 Tage vorher: 50 % des Arrangementpreises
– 7 – 0 Tage vorher: 75 % des Arrangementpreises

Wir freuen uns, wenn Sie uns die endgültige Anzahl Ihrer Gäste 3 Tage vor Ihrem Fest mitteilen. Diese Zahl dient als Berechnungsgrundlage.

Kuchen, Torten und mitgebrachte Speisen:
Sinn und Zweck unserer betriebseigenen Kontrollen und Maßnahmen nach dem HACCP-Konzept (Hygieneschutzverordnung) ist es, gesundheitliche Auswirkungen durch den Genuss von Speisen zu verhindern. Bei mitgebrachten Speisen (Z. B. Kuchen ) greifen unsere Kontrollen und Maßnahmen leider nicht. Wir bitten um Verständnis, dass wir bei diesen Produkten keine Gewährleistung übernehmen können.
Foto oder Filmdrohnen unterliegen der behördlichen Anmeldung, bei Zuwiderhandlung haftet der Veranstalter.

Die Anmeldung und die Gebühren bei der GEMA sind vom Veranstalter/Mieter zu übernehmen. Die technischen Geräte wie Beamer, Mikrofon, Boxen und Leinwände sind selbst mit zu bringen.
Ein Feuerwerk ist auf unserem Betriebsgelände nur an Silvester gestattet. Auch weisen wir darauf hin, dass Konfettikanonen mit einer Reinigungsbebühr von 50,00 € / + je nach Aufwand in Rechnung gestellt werden.

Ebenfalls behalten wir uns eine Preisanpassung eines Kostenvoranschlags bei Produkt-Preiserhöhungen oder ggf. Menüabänderungen vor.

Wir freuen uns sehr, dass Sie unser Gast sind. Auf eine schöne Zeit miteinander.

Ludwig und Melanie Koller